Innungsmitgliedschaft
Wir vertreten Ihre Interessen über die Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften der Kreishandwerkerschaften.
Als Mitglied der Innung sind Sie eingebunden in unsere zahlreichen Aktivitäten im Bereich Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit.
Darüberhinaus umfasst unsere kompetente Mitglieder-Beratung die Bereiche Technik, Wirtschaft, Recht und
Umweltschutz.
Die Innung tritt als schlichtende Partei zwischen ihren Innungsmitgliedern und deren Kunden auf und arbeitet mit
den Ordnungsbehörden bei der Bekämpfung der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit) zusammen.
Was kostet eine Innungsmitgliedschaft ?
A. Grundbeitrag ( ergibt sich aus einer Anzahl von Ecklöhnen)
B. Nebenbeitrag ( z. B. Umlage für Öffentlichkeitsarbeit)
C. Zusatzbeitrag (Promillezahl der Lohnsumme)
Wichtig! Für alle neuen Innungsmitglieder sind die ersten beiden Jahre ohne Zusatzbeitrag.
A. |
Grundbeitrag |
( Ecklöhne á 28 x 12,50 € ) |
350,-- € |
B.
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Nebenbeitrag
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Öffentlichkeitsarbeit |
3,10 € |
Werbebeitrag |
5,10 € |
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C. |
Zusatzbeitrag |
bis 12.722 € 5 ‰ |
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bis 22.263 € 4 ‰ |
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bis 33.175 € 3,5 ‰ |
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über 33.175 € 3 ‰ |
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Anhand eines Beispiels berechnen wir den Innungsbeitrag für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 20.000 EUR.
A. |
Grundbeitrag |
( Ecklöhne á 28 x 12,50 € ) |
350,-- € |
B. |
Nebenbeitrag |
Öffentlichkeitsarbeit |
3,10 € |
B. |
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Werbebeitrag |
5,10 € |
C. |
Zusatzbeitrag |
bis 12.518 € 5 ‰ |
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bis 21.906 € 4 ‰ |
80,00 € |
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bis 32.643 € 3,5 ‰ |
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über 32.643 € 3 ‰ |
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Gesamt |
438,20 € |
Die Unterlagen für eine Inungsmitgliedschaft können Sie mit folgendem Link anfordern.
Link-PDF 2.4 MB [ Einladung zur Innungsmitgliedschaft ]
Ihre Ansprechpartnerin bei weitere Fragen ist Frau Krause Tel. 04531 - 80 98 11, per Mail:
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